Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Stockhornbahn AG, CH-3762 Erlenbach

Gültig ab 1. Juli 2016

 

1. Grundsätzliches

Die Stockhornbahn AG mit Sitz in CH-3762 Erlenbach i.S. ist als Bergbahnunternehmen in den Bereichen Personentransport und Restauration tätig. Die Beförderungsdienstleistung erfolgt auf Grund des Reglements über den Transport auf Eisenbahnen und Schiffen sowie dieser AGB. Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, welche mit der Stockhornbahn AG einen Vertrag abgeschlossen hat.

Die AGB gelten für alle kostenpflichtigen und kostenlosen Dienstleistungen und Produkte, welche die Stockhornbahn AG für Kunden erbringt. Bei Benutzung bestimmter Dienstleistungen können besondere Bestimmungen ergänzend zur Anwendung kommen. Hierauf wird der Kunde gegebenenfalls vor Nutzung der betreffenden Dienstleistung hingewiesen. Bei Nutzung der Dienstleistung wird die Geltung dieser AGB anerkannt. Eine schriftliche Ausgabe dieser AGB kann bei der Stockhornbahn AG bezogen werden.

 Die Stockhornbahn AG behält sich das Recht vor, die AGB und die übrigen Vertragsbestimmungen jederzeit zu ändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden rechtzeitig unter Bekanntgabe des Gültigkeitsbeginns durch die Änderung der AGB erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten AGB zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der Änderung. Änderungen einer vertraglichen Vereinbarung bedürfen der Schriftform und sind von den Parteien zu unterzeichnen.

2. Leistungen

Die Stockhornbahn AG verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen sorgfältig zu erfüllen. Als Grundlage gelten die Leistungsbeschreibungen in den gültigen Prospekten, Webseiten, Ausschreibungen im Internet sowie in schriftlichen Offerten, Reservationen, Vereinbarungen oder Bestätigungen. Spezialtarife, Sonderwünsche oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn diese rechtsverbindlich schriftlich bestätigt worden sind. Alle anderen, nicht von der Stockhornbahn AG publizierten Informationsmaterialien und/oder Auskünfte von Dritten sind nicht Gegenstand dieser AGB und deshalb unverbindlich.

Die in Online- und Printmedien genannten Leistungsbeschreibungen und Preise sind ohne Gewähr.

Lieferbarkeit und Irrtum sind vorbehalten.

3. Preise

Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise sind dem jeweiligen Angebot oder den gültigen Preislisten der Stockhornbahn AG zu entnehmen. Vorbehalten bleiben anderslautende Vereinbarungen zwischen Kunden und der Stockhornbahn AG. Preisänderungen werden rechtzeitig veröffentlicht und sind jederzeit auf einen beliebigen Termin möglich. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung geht zu Lasten des Kunden. Die Änderung von anderen gesetzlichen Steuer- oder Abgabesätzen berechtigt die Stockhornbahn AG, ihre Tarife ohne Vorankündigung anzupassen.

 4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung für Transportdienstleistungen erfolgt unmittelbar bei Vertragsabschluss. Bergbahnticketbezüge auf Kredit bzw. auf Rechnung sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine Ausnahmeregelung diesbezüglich ist im Voraus zu vereinbaren und nur dann gültig, wenn sie im Voraus von der Stockhornbahn AG schriftlich bestätigt wurde.

Akzeptiert werden: Bargeld (Zahlungen in Fremdwährung werden zu aktuellen CHF-Tageskursen verrechnet, Rückgeld erfolgt grundsätzlich in CHF), Kredit- und Debitkarten gemäss Deklaration am Schalter sowie REKA-Checks (nur für Bahnfahrten). Bei Bezahlung auf Rechnung verpflichtet sich der Kunde, den in Rechnung gestellte Betrag innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Einwände gegen die Rechnung sind schriftlich und begründet, innerhalb von 10 Tagen zu erheben. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu bezahlen. Bleibt die Zahlung auch nach einer zweiten Mahnung aus, ist die Stockhornbahn AG berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung an den Kunden einzustellen. Die Stockhornbahn AG behält sich vor, im Verzugsfalle die Kosten für Mahnungen, Adressermittlungen und Bonitätsprüfungen sowie Gebühren eines Rechtsanwalts zu erheben. Bei Insolvenz, Nachlassstundung, Konkurs, etc. ist die Stockhornbahn AG berechtigt, alle erforderlichen Schritte einzuleiten, um den Schaden zu minimieren und die Guthaben einzutreiben.

Die Stockhornbahn AG behält sich vor, für Leistungen ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Bei Reservationen mit ausländischer Rechnungsadresse kann eine Anzahlung von bis zu 100 % der reservierten Leistungen oder die Hinterlegung der Kreditkartennummer als Garantie verlangt werden. Gerät der Kunde mit der Anzahlung in Verzug, ist die Stockhornbahn AG zum Rücktritt des Vertrags berechtigt.

Bei Reservierungen oder Buchungen mit einer ausländischen Rechnungsadresse wird eine Hinterlegung der Kreditkartennummer mit Verfalldatum und der Kartenprüfnummer (CVC) als Garantie oder eine 100 % Vorauszahlung verlangt. Vorbehalten bleiben anderslautende Vereinbarungen für Anlässe von Firmenkunden.

Bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung der vertraglichen Zahlungsbedingungen kann die Stockhornbahn AG jederzeit eine Sicherheitszahlung des Kunden verlangen.

 

5. Internet

Alle im Internet veröffentlichten Angaben (Preise, Onlineberechnungen, ohne Gewähr. Für Fehlleistungen des Internets, Schäden durch Dritte, importierte Daten aller Art, übernimmt die Stockhornbahn AG keine Haftung. Ein fehlerfreies Funktionieren von Hard- und Soft- ware kann nicht garantiert werden. Die Internetseiten können technische Ungenauigkeiten oder typographische Fehler enthalten. Die Stockhornbahn AG haftet in keinem Fall für irgendwelche direkten, indirekten, speziellen oder sonstigen Folgeschäden, die sich aus der Nutzung von Internetseiten der Stockhornbahn AG oder einer darin verlinkten In- ternetseite ergeben. Grundsätzlich werden keine persönlichen Daten beim Besuch der Stockhorn Internetseiten hinterlassen. In Einzelfällen werden jedoch Namen- und/oder Adressdaten benötigt. Über die Notwendigkeit persönlicher Informationen wird jeweils

speziell hingewiesen.

Die Stockhornbahn AG behält sich vor, jegliche Informationen auf den Internetseiten jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu aktualisieren oder zu entfernen.

6. Datenverwendung

Personen- und Adressdaten, welche die Stockhorn- bahn AG im Zusammenhang mit der Leistungserbringung erhebt, können durch die Stockhornbahn AG für Werbezwecke verwendet werden.

7. Allgemeine Bestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, alle von ihm benutzten Anlagen und Restaurationsräumlichkeiten mit allen sich darin befindlichen Mobilien und Maschinen, mit Sorgfalt zu benutzen. Für alle aus missbräuchlichem Umgang entstandenen Schäden ist der Kunde haftbar. Die Markierungen und Beschilderungen sind unbedingt zu beachten. Bei rücksichtslosem Verhalten, bei Begehung eines lawinengefährdeten Hanges oder einer Wildschutzzone, bei Missachtung der Weisungs- oder Verbotstafeln kann Personen der Transport verweigert werden. Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten. Die Nutzung des Stockhorngebietes erfolgt auf eigene Gefahr. Hunde sind an der Leine zu führen.

8. Haftungsbestimmungen

Die Stockhornbahn AG verpflichtet sich gegenüber des Kunden zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss Vertrag, diesen AGB und möglichen anderen Vertragsbestimmungen. Die Stockhornbahn AG haftet nur bei absichtlicher oder grobfahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Jede weitere Haftung (leichte, mittlere Fahrlässigkeit, Kausalhaftung) wird ausgeschlossen. Bei Unfällen, Körperverletzung, Tod, für die die Stockhornbahn AG haftbar ist, haftet sie im gesetzlichen Rahmen für den unmittelbaren Schaden.  Die Stockhornbahn AG haftet nicht für Umstände, welche auf unvorhersehbare Ereignisse oder höhere Gewalt zurückzuführen sind. Die Stockhornbahn AG haftet nicht für Diebstahl, Verlust, von Sach- und Vermögenswerten, die sie nicht zu verantworten hat.Fundsachen werden auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist von Fundsachen beträgt maximal einen Monat, danach werden sie entsorgt oder anderweitig abgegeben.

Bei Mitnahme von Speisen und Getränken aus den Stockhorn Gastronomiebetrieben, lehnt die Stockhornbahn AG jegliche Haftung für entstehende Qualitätseinbussen (Verderb-Prozess) der mitgenommenen Lebensmittel ab.

 9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Geschäftstätigkeit der Stockhornbahn AG basiert ausschliesslich auf schweizerischem

Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertragsverhältnisses führt nicht

Zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags. Gerichtsstand ist Thun, wobei der Stockhornbahn AG freigestellt bleibt, am Wohnsitz des Beklagten zu klagen.

 

Transportdienstleistungen

10. Gültigkeit der Tickets / Parkplatzgebühr

Die Tickets sind nur während den publizierten Betriebszeiten gültig. Für Abend- und Spezialveranstaltungen ausserhalb der Betriebszeiten gelten besondere Bestimmungen. Alle Tickets sind persönlich und auf Verlangen dem Kontrollpersonal vorzuzeigen. Ermässigungen und Rabatte werden nur gegen Vorlage eines legitimierten Ausweises gewährt, eine Kumulation ist nicht möglich. Der nachträgliche Umtausch von bereits benutzten Tickets gegen andere Tickets ist nicht möglich.

Für Kunden der Stockhornbahn AG stehen kostenpflichtige Aussen-Parkplätze zur Verfügung. Für eventuelle Schäden an Fahrzeugen übernimmt die Stockhornbahn AG keine Haftung.

11. Verlust oder Diebstahl von Tickets

Bei Verlust oder Diebstahl des Tickets findet keine Rückerstattung statt. Ersatz wird nur geleistet, wenn die Kassenquittung vorgewiesen werden kann und das Ticket, nach entsprechender Abklärung, nicht benutzt worden ist. Es wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

12. Ticket-/Ausweis-Missbrauch

Für die Benützung der Anlagen mit einem ungültigen Ticket oder fehlenden Legitimationsnachweis für gewährte Ermässigungen wird eine Busse von CHF 80.00 und für das Benützen der Anlagen ohne Ticket eine Busse von CHF 100.00 erhoben. Als Umtriebsentschädigung werden CHF 150.00 in Rechnung gestellt.

13. Gutscheine

Gutscheine der Stockhornbahn AG können ausschliesslich in den darauf vermerkten Betrieben und für die beschriebenen Leistungen eingelöst werden. Gutscheine, welche gratis ausgegeben wurden (z.B. Sponsoring, Tombola, PR-Zwecke, Aktionärsbillette), verfallen nach dem aufgedruckten Gültigkeitsdatum.

Gutscheine für Angebote sind im Wert des aufgedruckten Betrags 2 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Danach können sie weiter eingelöst werden, jedoch muss der Aufpreis für Tarifänderungen nachbezahlt werden. Die Gültigkeit von Gutscheinen verfällt definitiv 10 Jahre ab Ausstellungsdatum.

 

Gastronomie / Anlässe

14. Grundlage der Rechtsbeziehung

Als Grundlage der Rechtsbeziehung dient die Reservations-/Auftragsbestätigung für Anlässe. Reservationen werden schriftlich bestätigt, wobei E-Mailverkehr dem Briefverkehr gleichgestellt ist. Davon ausgenommen sind telefonische Tischresevationen.

15. Offerten / Optionen

Offerten für Anlässe werden kundenspezifisch erstellt. Sie sind 30 Tage ab Erstelldatum gültig, sofern keine andere Frist vereinbart wurde. Die Stockhornbahn AG behält sich vor, aus wichtigem Grund von einer Offerte vor Ablauf der Annahmefrist zurückzutreten. Reservationen gelten als verbindlich, sobald die Leistungen schriftlich bestätigt wurden

Optionen sind für beide Parteien während der vereinbarten Optionsfrist verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist behält sich die Stockhornbahn AG das Recht vor, über die reservierten Daten und Leistungen zu verfügen.

16. Annullierungen / Rückerstattung bei Krankheit oder Unfall

Eine Rückerstattung infolge Krankheit oder Unfall ist nur gegen Vorlage eines datierten Arztzeugnisses innerhalb von 5 Tagen möglich.

Wesentliche Änderungen oder Absagen von Anlässen müssen der Stockhornbahn AG möglichst frühzeitig schriftlich mitgeteilt werden. Wird die Reservation vollumfänglich abgesagt, ohne dass die Stockhornbahn AG dies zu vertreten hat, ist grundsätzlich folgende Annullierungspauschale (in % der reservierten Leistungen) geschuldet:

·        Absage 0 – 14 Tage vor dem Anlass: 100 %

·        Absage 15 – 30 Tage vor dem Anlass: 50 %

·        Absage bis 30 Tage vor dem Anlass: kostenlos.

Massgebend ist der Eingang der schriftlichen Annullierung (Post oder E-Mail) bei der Stockhornbahn AG.

Falls der Kunde einen Anlass annulliert, ist die Stockhornbahn bemüht, diesen anderweitig zu verkaufen. Im Falle einer Durchführung einer gleichwertigen Veranstaltung durch Dritte entstehen dem Kunden lediglich Kosten für eine Umtriebsentschädigung (Menükosten) von 10 – 20 % (je nach Fristigkeit der Annullierung). Wurden die reservierten Leistungen (Bahnfahrt, Menü, Getränke) noch nicht festgelegt, so gilt ein Betrag von CHF 100.00 pro Person als Berechnungsbasis. Führt der Kunde innerhalb eines Jahres eine Veranstaltung im ursprünglich vereinbarten Umfang durch, werden ihm 80 % der Annullierungskosten gutgeschrieben.

17. Rücktritt durch die Stockhornbahn AG

Die Stockhornbahn AG ist jederzeit berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe sind schlechte Wetterverhältnisse, welche aus Sicherheitsgründen die Bahnfahrt nicht zulassen, behördliche Auflagen und Verbote, Sicherheitsaspekte und Fälle höherer Gewalt sowie andere, von der Stockhornbahn AG nicht zu vertretende oder beeinflussbare Umstände. Dem Kunden entstehen daraus keinerlei Ansprüche gegenüber der Stockhornbahn AG.

 Die Stockhornbahn AG kann unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten:

·        Bei begründeter Annahme, dass die Veranstaltung oder deren Teilnehmer den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Stockhornbahn AG oder ihrer Gäste gefährden

·        Bei Feststellung, dass Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen oder eines anderen als des mitgeteilten Zwecks gebucht wurden.

·        Wenn Dritte, die auf Veranlassung des Veranstalters durch die Stockhornbahn AG in die Organisation der Veranstaltung miteinbezogen wurden, an der Leistungserbringung vollständig oder teilweise gehindert sind.

Die Stockhornbahn AG erklärt den Rücktritt, sobald sie von den hierzu berechtigenden Gründen Kenntnis erlangt und informiert den Kunden unverzüglich.

Schadensersatzansprüche gegen die Stockhornbahn AG kann der Kunde in allen genannten Fällen nicht geltend machen.

18. Rückerstattung bei Betriebsunterbrechung / Betriebseinstellung

Betriebsunterbrechung oder Betriebseinstellung geben keinen Anspruch auf eine Rückerstattung oder Verlängerung. Die Bergbahnen unterliegen dem Schweizerischen Transportgesetz. Der Betrieb kann aus Sicherheitsgründen oder je nach Schnee- und Witterungsverhältnissen auch kurzfristig eingestellt werden. Für daraus entstehende Folgen kann die Stockhornbahn AG nicht haftbar gemacht werden.

Bei widrigen Wetterbedingungen kann ein Anlass aus Sicherheitsgründen vom Panoramarestaurant ins Restaurant Chrindi verlegt werden, ohne Anspruch auf Entschädigung seitens der Kunden.

19. Teilnehmerzahl

Anlässe ausserhalb der Fahrplanzeiten werden erst ab 20 zahlenden Personen durchgeführt. Die verbindliche Teilnehmerzahl muss so früh wie möglich mitgeteilt werden, jedoch spätestens 48 Stunden vor der Veranstaltung. Die bis dahin genannte Personenzahl gilt als verbindlich und wird verrechnet. Nehmen mehr Personen als mitgeteilt an einem Anlass teil, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl von mehr als 5 % ist die Stockhornbahn berechtigt, andere Räumlichkeiten bereitzustellen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

Auf eine Unzumutbarkeit kann sich der Kunde nicht berufen, wenn zwingende Umstände wie z.B. behördliche Auflagen oder sicherheitstechnische Gründe die Zuweisung anderer Räumlichkeiten erfordern.

20. Schäden / Versicherung

Der Kunde haftet gegenüber der Stockhornbahn AG für Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen, Referenten, Mitarbeitenden oder Teilnehmenden verursacht werden, ohne dass die Stockhornbahn AG ein Verschulden nachweisen muss. Betreffend den vom Kunden, von Referenten, Teilnehmer oder Dritten eingebrachten Gegenständen, Kleidern oder Materialien lehnt die Stockhornbahn AG jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung ab.

Die Versicherung für die Veranstaltung bzw. für eingebrachte Materialien obliegt dem Kunden. Die Stockhornbahn AG kann einen Nachweis der Versicherung verlangen.

21. Verlängerung / Zuschläge / Mindestumsatz

Die Talfahrt mit der Luftseilbahn hat spätestens um 00.30 Uhr zu erfolgen. Eine Verlängerung der Öffnungszeit nach 00.30 Uhr ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich (Arbeitsgesetz, Reinigung, Vorbereitungen für den nächsten Tag). Ab 23.00 Uhr wird ein Nachtzuschlag verrechnet.

Sonderwünsche und -leistungen sowie Extrafahrten unter 20 Personen sowie Fahrten ausserhalb des Fahrplans werden zu marktüblichen Preisen in Rechnung gestellt.

Für Kleingruppen kann ein Mindestumsatz vereinbart werden.

22. Mitbringen von Speisen und Getränken

Wenn keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, bezieht der Kunde alle Speisen und Getränke bei der Stockhornbahn AG. In Ausnahmefällen kann eine Servicegebühr in Rechnung gestellt werden.

 

Stockhornbahn AG | Geschäftsleitung | Kleindorf 338A | CH-3762 Erlenbach i. S.
www.stockhorn.ch | info@stockhorn.ch | Tel.: +41 (0)33 681 21 81 | Fax: +41 (0)33 681 21 25